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Förderung der musikalischen Übungsleitung – Landesmusikrat Niedersachsen

Landesmusikrat Niedersachsen e.V., Rechtsgrundlage § 19 Niedersächsisches Glücksspielgesetz · Land Niedersachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Das Land Niedersachsen bezuschusst Honorare für musikalische Übungsleiter:innen (Chorleitung/Dirigate) von Chören, Orchestern und Spielmannszügen der Laienmusik zur Verbesserung der Qualität im Amateurbereich.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Wie viel
bis 350 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Gesamtvolumen 116.250 € jährlich, max. 350 € je Übungsleiter:in (Stand 2025).
Ganzen Text zeigenAnträge für 2026 bis 30.06.2026; Antragstellung für 2027 ab 02.05.2027.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Teilnahmebescheinigung/Zeugnis der Übungsleitung
  • Selbstauskunft
Träger
Landesmusikrat Niedersachsen e.V., Rechtsgrundlage § 19 Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)

Weitere Programme für Kultur & Musik

Weitere Programme für Kultur & Musik →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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