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Förderung der Selbsthilfestruktur Niedersachsens

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Land Niedersachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Niedersachsen fördert über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Ausbau und Erhalt von Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen, damit Beratung im Bereich Selbsthilfe landesweit verfügbar bleibt.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter Vereine der Selbsthilfe.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Förderquote
bis zu 70 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Trägerschaft einer Selbsthilfekontaktstelle
  • Kostenplan Personalkosten
Träger
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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