Förderung der Selbsthilfestruktur Niedersachsens
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Niedersachsen fördert über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Ausbau und Erhalt von Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen, damit Beratung im Bereich Selbsthilfe landesweit verfügbar bleibt.
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Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, darunter Vereine der Selbsthilfe. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Förderquote
- bis zu 70 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Trägerschaft einer Selbsthilfekontaktstelle
- Kostenplan Personalkosten
- Träger
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Richtlinie Mehrgenerationenhäuser/Mütterzentren Niedersachsen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.