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Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Land Nordrhein-Westfalen · Land Nordrhein-Westfalen

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Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung für die Leitung der Übungsarbeit von Sport treibenden Übungsgruppen in nordrhein-westfälischen Sportvereinen, vorrangig im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit sowie Nachwuchsförderung.
Ganzen Text zeigenZuwendungsempfänger sind gemeinnützige NRW-Sportvereine mit Doppelmitgliedschaft (Fachverband + Stadt-/Kreissportbund), die Jugendarbeit betreiben und über anerkannte Übungsleiter*innen verfügen. Die Förderung erfolgt als Festbetrag je Zuschusseinheit, abhängig von Vereinsgröße, Anzahl der Übungsstunden und Anzahl der eingesetzten anerkannten Leiter*innen; Gesamtvolumen laut Förderportfolio 2026 7,56 Mio. EUR.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, gemeinnützige Organisationen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Jährlich wiederkehrend, Antragsjahr = Kalenderjahr; Antragsfrist regelmäßig zum 31.
Ganzen Text zeigenMai des Antragsjahres, Auszahlung im Oktober des Antragsjahres. Die Förderrichtlinie (Runderlass vom 09.05.2017) nennt formal ein Außerkrafttreten zum 31.12.2021, wird laut LSB-NRW-Förderportfolio (Stand April 2026, Budget 7,56 Mio. EUR) und laut unserem Quellen-Manifest weiterhin unverändert als aktuelle Fassung angewendet.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (Postfach 10 15 06, 47015 Duisburg), schriftlich mit Formular oder online über die Homepage des LSB NRW
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Meldung des Mitgliederbestands zum 1. Januar im Rahmen der Bestandserhebung des LSB NRW
  • Nachweis der Doppelmitgliedschaft (Fachverband + Stadt-/Kreissportbund)
  • Nachweis anerkannter Leiter*innen der Übungsarbeit (gültige Lizenzen)
Träger
Land Nordrhein-Westfalen (zuständiges Ministerium), Mittelverwaltung durch Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. im Auftrag des Landes

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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