Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten (LSB M-V)
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. · Land Mecklenburg-Vorpommern
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss des Landessportbundes M-V zum Erwerb von Großsportgeräten (Trainings- oder Wettkampfmittel) für Vereine, Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände, wenn ein Defizit in der sächlichen Ausstattung besteht.
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Gefördert werden i. d. R. nur Anschaffungen mit einem Wert über 5.000 € brutto, mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf maximal 20.000 € je Maßnahme. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
- Wie viel
- bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 75 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anträge sind jährlich bis zum 25. November des Vorjahres beim LSB einzureichen (in begründeten Einzelfällen bis spätestens 31.
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Oktober des Bewilligungsjahres, stets vor Vorhabenbeginn); Antragsformblatt aktuell für das Förderjahr 2026 hinterlegt. - Antragsstelle
- Antrag mit Votum des zuständigen Stadt-/Kreissportbundes bzw.
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Landesfachverbandes beim LSB M-V einzureichen. - Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis Defizit in der sächlichen Vereins-/Verbandsausstattung
- Votum des Stadt-/Kreissportbundes bzw. Landesfachverbandes zur sportfachlichen Notwendigkeit
- Verwendungsnachweis mit Originalbelegen
- Inventarisierung bei Anschaffungswert ab 410 €
- Träger
- Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB M-V)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.