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Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten (LSB M-V)

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. · Land Mecklenburg-Vorpommern

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Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss des Landessportbundes M-V zum Erwerb von Großsportgeräten (Trainings- oder Wettkampfmittel) für Vereine, Stadt-/Kreissportbünde und Fachverbände, wenn ein Defizit in der sächlichen Ausstattung besteht.
Ganzen Text zeigenGefördert werden i. d. R. nur Anschaffungen mit einem Wert über 5.000 € brutto, mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, gedeckelt auf maximal 20.000 € je Maßnahme.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
Wie viel
bis 20.000 €
Förderquote
bis zu 75 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Anträge sind jährlich bis zum 25. November des Vorjahres beim LSB einzureichen (in begründeten Einzelfällen bis spätestens 31.
Ganzen Text zeigenOktober des Bewilligungsjahres, stets vor Vorhabenbeginn); Antragsformblatt aktuell für das Förderjahr 2026 hinterlegt.
Antragsstelle
Antrag mit Votum des zuständigen Stadt-/Kreissportbundes bzw.
Ganzen Text zeigenLandesfachverbandes beim LSB M-V einzureichen.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis Defizit in der sächlichen Vereins-/Verbandsausstattung
  • Votum des Stadt-/Kreissportbundes bzw. Landesfachverbandes zur sportfachlichen Notwendigkeit
  • Verwendungsnachweis mit Originalbelegen
  • Inventarisierung bei Anschaffungswert ab 410 €
Träger
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB M-V)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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