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Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus (Sachsen-Anhalt)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Ministerium für Inneres und Sport · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss des Landes Sachsen-Anhalt für Sportvereine und Kommunen zu Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Neubau von Sportstätten sowie zur unabdingbaren Erstausstattung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Richtlinie MBl.
Ganzen Text zeigenLSA 2024, S. 734).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Kommunen
Förderquote
bis zu 50 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Antrag bis 31. August des Vorjahres bei der Investitionsbank. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-08-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bau- und Kostenplanung
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis der Sportstätten-Nutzung
Träger
Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Ministerium für Inneres und Sport

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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