Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus (Sachsen-Anhalt)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Ministerium für Inneres und Sport · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss des Landes Sachsen-Anhalt für Sportvereine und Kommunen zu Sanierung, Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Neubau von Sportstätten sowie zur unabdingbaren Erstausstattung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Richtlinie MBl.
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LSA 2024, S. 734). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Kommunen
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antrag bis 31. August des Vorjahres bei der Investitionsbank. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-08-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Bau- und Kostenplanung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Sportstätten-Nutzung
- Träger
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Ministerium für Inneres und Sport
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.