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Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft (LSB Sportstättenbauförderung)

Landessportbund Thüringen e.V. · Land Thüringen

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Was gefördert wird

Wofür
Nicht rückzahlbare Zuwendungen des LSB Thüringen (aus Mitteln des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Sportfördergesetz) für Baumaßnahmen an Sportanlagen und Vereinsräumen in Vereinsträgerschaft: Instandsetzung, Modernisierung/Sanierung, Neu- und Erweiterungsbau sowie fest verbaute Erstausstattung.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Sportvereine, Kreis-/Stadtsportbünde und Sportfachverbände mit eigener oder langfristig gepachteter Sportstätte (Eigentum oder Nutzungs-/Pachtvertrag mit mind. 15 Jahren Laufzeit).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
Förderquote
bis zu 60 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Antragsstelle
Anmeldung über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) unter Einbeziehung von Gemeinde, Landkreis/kreisfreier Stadt und Sportfachverband mittels LSB-Vordruck; vollständige Anmeldung ist bis 01.08. beim LSB einzureichen.
Ganzen Text zeigenFormular adressiert an: Landessportbund Thüringen e.V., Fachbereich Sportstättenbauförderung, Werner-Seelenbinder-Straße 1, 99096 Erfurt. Ansprechpartner laut Dokument: Kevin Fischer (Tel. 0361 34054-207, k.fischer@lsb-thueringen.de); für kreisliche Bauförderung zusätzlich eigene Ansprechpartner je Kreis/Stadt (siehe Dokument 8).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Aktueller Vereinsregisterauszug mit Vereinsdaten, vertretungsberechtigten Mitgliedern und Satzung
  • Grundbuchauszug (bei Eigentum) bzw. Erbbaurechts-/Pacht-/Miet-/Nutzungsvertrag mit Restlaufzeit mind. Zweckbindungsfrist; Versicherungsnachweis des Gebäudes/der Sportanlage
  • Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht der Maßnahme
  • Lageplan/Übersichtsplan bzw. Skizzen mit Maßen; bei Neubauten zusätzlich Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte/Außenanlagenplan
  • Kostenermittlung nach DIN 276 (bzw. mind. drei Vergleichsangebote bei kleineren, nicht planungs-/genehmigungspflichtigen Vorhaben)
  • Finanzierungsplan mit Nachweisen zu Drittmitteln/Fördermitteln
  • Fachliche Stellungnahmen von Gemeinde/Kommune, Landkreis (entfällt bei kreisfreien Städten), Kreis-/Stadtsportbund und Sportfachverband
  • Ab 50.000 € Gesamtkosten: dokumentierter Beratungstermin mit KSB/SSB; ab 50.000 € LSB-Förderung zusätzlich Folgekostenberechnung und Betriebskostenvergleich
Träger
Landessportbund Thüringen e.V. (LSB), Fachbereich Sportstättenbauförderung

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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