Förderung des Sportstättenbaus in Vereinsträgerschaft (LSB Sportstättenbauförderung)
Landessportbund Thüringen e.V. · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Nicht rückzahlbare Zuwendungen des LSB Thüringen (aus Mitteln des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Sportfördergesetz) für Baumaßnahmen an Sportanlagen und Vereinsräumen in Vereinsträgerschaft: Instandsetzung, Modernisierung/Sanierung, Neu- und Erweiterungsbau sowie fest verbaute Erstausstattung.
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Antragsberechtigt sind Sportvereine, Kreis-/Stadtsportbünde und Sportfachverbände mit eigener oder langfristig gepachteter Sportstätte (Eigentum oder Nutzungs-/Pachtvertrag mit mind. 15 Jahren Laufzeit). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, Dachverbände
- Förderquote
- bis zu 60 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Antragsstelle
- Anmeldung über den zuständigen Kreis-/Stadtsportbund (KSB/SSB) unter Einbeziehung von Gemeinde, Landkreis/kreisfreier Stadt und Sportfachverband mittels LSB-Vordruck; vollständige Anmeldung ist bis 01.08. beim LSB einzureichen.
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Formular adressiert an: Landessportbund Thüringen e.V., Fachbereich Sportstättenbauförderung, Werner-Seelenbinder-Straße 1, 99096 Erfurt. Ansprechpartner laut Dokument: Kevin Fischer (Tel. 0361 34054-207, k.fischer@lsb-thueringen.de); für kreisliche Bauförderung zusätzlich eigene Ansprechpartner je Kreis/Stadt (siehe Dokument 8). - Diese Nachweise braucht ihr
- Aktueller Vereinsregisterauszug mit Vereinsdaten, vertretungsberechtigten Mitgliedern und Satzung
- Grundbuchauszug (bei Eigentum) bzw. Erbbaurechts-/Pacht-/Miet-/Nutzungsvertrag mit Restlaufzeit mind. Zweckbindungsfrist; Versicherungsnachweis des Gebäudes/der Sportanlage
- Ausführliche Baubeschreibung/Erläuterungsbericht der Maßnahme
- Lageplan/Übersichtsplan bzw. Skizzen mit Maßen; bei Neubauten zusätzlich Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte/Außenanlagenplan
- Kostenermittlung nach DIN 276 (bzw. mind. drei Vergleichsangebote bei kleineren, nicht planungs-/genehmigungspflichtigen Vorhaben)
- Finanzierungsplan mit Nachweisen zu Drittmitteln/Fördermitteln
- Fachliche Stellungnahmen von Gemeinde/Kommune, Landkreis (entfällt bei kreisfreien Städten), Kreis-/Stadtsportbund und Sportfachverband
- Ab 50.000 € Gesamtkosten: dokumentierter Beratungstermin mit KSB/SSB; ab 50.000 € LSB-Förderung zusätzlich Folgekostenberechnung und Betriebskostenvergleich
- Träger
- Landessportbund Thüringen e.V. (LSB), Fachbereich Sportstättenbauförderung
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.