Förderung Instrumentale Amateurmusik – Landesmusikrat Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin, umgesetzt durch den Landesmusikrat Berlin e.V. · Land Berlin
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Was gefördert wird
- Wofür
- Berlin fördert seit 2024 erstmals systematisch instrumentale Amateurmusikensembles bei der fairen Vergütung von musikalischer Leitung, Coaches und Solist:innen, um Qualität und Strukturen der instrumentalen Amateurmusik zu stärken.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Wie viel
- bis 3.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Gesamtbudget 100.000 €/Jahr. Ausschreibungsstart Februar 2026, Projektende spätestens 06.12.2026.
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Max. 3.000 € je Antrag (Förderzweig a) bzw. 1.500 € (Förderzweig b). - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Vereinsregisterauszug
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Honorarfinanzierungsplan
- Qualifikationsnachweise
- bei Honoraren über 1.000 € Vergabeverfahrensdokumentation
- Träger
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin, umgesetzt durch den Landesmusikrat Berlin e.V.
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.