Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen / Sportstättenbauförderung (LSB M-V)
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Förderung des Landessportbundes M-V (in Abstimmung mit dem Sozialministerium M-V) für Modernisierung, Instandsetzung, Neubau, Erweiterung und Umbau vereinseigener Sportstätten, finanziert je nach Standort aus ELER-Mitteln oder Landesmitteln (Förderperiode 2023–2027).
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Die Zuschusshöhe ist nach zuwendungsfähigen Nettoausgaben gestaffelt (bis zu 90 % bei kleineren, ca. 60 % bei größeren Maßnahmen); Regelförderung bis 250.000 €, in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse bis 500.000 € je Maßnahme. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Wie viel
- bis 500.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderperiode 2023–2027 (ELER-Mittel für Maßnahmen in Städten/Gemeinden außer Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald; Landesmittel vorrangig für Maßnahmen in diesen fünf Städten).
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Zweistufiges, jährlich wiederkehrendes Verfahren: 1. Termin Informationsantrag beim LSB jeweils 31. August des Vorjahres (verspätete Anträge nur bei ausreichenden Fördermitteln), 2. Förderaufruf/formeller Antrag 31. Januar des Förderjahres. Stand der LSB-Hinweise: 15.06.2026. - Antragsstelle
- Informationsantrag (Formblatt LSB) über den zuständigen Stadt-/Kreissportbund (SSB/KSB) beim LSB M-V einreichen; nach Förderentscheidung/-vorschlag des LSB und Information an das Sozialministerium M-V erfolgt der formelle Antrag (Landesmittel als Papierantrag, ELER-Mittel digital) durch den Verein beim Landesförderinstitut M-V (LFI).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis sportfachlicher Bedarf
- Nutzerkreis / Belegungsplan der Sportstätte
- Eigentumsnachweis bzw. langfristiger Pacht-/Erbbaurechts-/Nießbrauchvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre, bzw. 10 Jahre bei Zuwendung unter 10.000 €)
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder mindestens 3 vergleichbare Angebote
- Nachweis TVgG-M-V-Vergabemindestlohn bei Nettogesamtkosten über 50.000 €
- Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung (Kontoauszug bzw. schriftliche Bestätigung Drittmittelgeber)
- Träger
- Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB M-V), in Abstimmung mit dem Sozialministerium M-V; Auszahlung/ELER-Abwicklung über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.