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Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen / Sportstättenbauförderung (LSB M-V)

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. · Land Mecklenburg-Vorpommern

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Was gefördert wird

Wofür
Investive Förderung des Landessportbundes M-V (in Abstimmung mit dem Sozialministerium M-V) für Modernisierung, Instandsetzung, Neubau, Erweiterung und Umbau vereinseigener Sportstätten, finanziert je nach Standort aus ELER-Mitteln oder Landesmitteln (Förderperiode 2023–2027).
Ganzen Text zeigenDie Zuschusshöhe ist nach zuwendungsfähigen Nettoausgaben gestaffelt (bis zu 90 % bei kleineren, ca. 60 % bei größeren Maßnahmen); Regelförderung bis 250.000 €, in Ausnahmefällen bei besonderem Landesinteresse bis 500.000 € je Maßnahme.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine
Wie viel
bis 500.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderperiode 2023–2027 (ELER-Mittel für Maßnahmen in Städten/Gemeinden außer Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald; Landesmittel vorrangig für Maßnahmen in diesen fünf Städten).
Ganzen Text zeigenZweistufiges, jährlich wiederkehrendes Verfahren: 1. Termin Informationsantrag beim LSB jeweils 31. August des Vorjahres (verspätete Anträge nur bei ausreichenden Fördermitteln), 2. Förderaufruf/formeller Antrag 31. Januar des Förderjahres. Stand der LSB-Hinweise: 15.06.2026.
Antragsstelle
Informationsantrag (Formblatt LSB) über den zuständigen Stadt-/Kreissportbund (SSB/KSB) beim LSB M-V einreichen; nach Förderentscheidung/-vorschlag des LSB und Information an das Sozialministerium M-V erfolgt der formelle Antrag (Landesmittel als Papierantrag, ELER-Mittel digital) durch den Verein beim Landesförderinstitut M-V (LFI).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis sportfachlicher Bedarf
  • Nutzerkreis / Belegungsplan der Sportstätte
  • Eigentumsnachweis bzw. langfristiger Pacht-/Erbbaurechts-/Nießbrauchvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre, bzw. 10 Jahre bei Zuwendung unter 10.000 €)
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder mindestens 3 vergleichbare Angebote
  • Nachweis TVgG-M-V-Vergabemindestlohn bei Nettogesamtkosten über 50.000 €
  • Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung (Kontoauszug bzw. schriftliche Bestätigung Drittmittelgeber)
Träger
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB M-V), in Abstimmung mit dem Sozialministerium M-V; Auszahlung/ELER-Abwicklung über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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