Förderung von hauptberuflichen Jugendtrainer*innen (SFR KJT)
Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss zu den Personalkosten arbeitsvertraglich beschäftigter Trainer*innen mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport in als förderungswürdig anerkannten Berliner Sportorganisationen mit mindestens 50 Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren in der Jugendabteilung.
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Ziel ist die Unterstützung bei der Beschäftigung qualifizierter Trainer*innen zur Sicherung eines qualifizierten Kinder- und Jugendsportbetriebs. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum = Haushaltsjahr (Kalenderjahr); Richtlinie vom 09.02.2024, Fassung 15.03.2024.
- Antragsstelle
- Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB); Erstempfänger der Landesmittel ist der LSB, der sie an Vereine/Verbände weiterleitet.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit
- mindestens 50 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre in der Jugendabteilung (Ausnahmen möglich)
- Trainerschein/Diplom/Lizenz mit Gültigkeit im Bewilligungszeitraum, registriert im LSB-Portal oder beim Berliner Fußball-Verband
- Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (bei juristischen Personen)
- erweitertes Führungszeugnis (Aktualisierung alle 3 Jahre)
- unterschriebene Erklärung zum Kinderschutz bis spätestens 31.12.2026
- Träger
- Landessportbund Berlin e.V. (im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.