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Förderung von hauptberuflichen Jugendtrainer*innen (SFR KJT)

Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin

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Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss zu den Personalkosten arbeitsvertraglich beschäftigter Trainer*innen mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport in als förderungswürdig anerkannten Berliner Sportorganisationen mit mindestens 50 Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahren in der Jugendabteilung.
Ganzen Text zeigenZiel ist die Unterstützung bei der Beschäftigung qualifizierter Trainer*innen zur Sicherung eines qualifizierten Kinder- und Jugendsportbetriebs.
Wer kann beantragen
Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bewilligungszeitraum = Haushaltsjahr (Kalenderjahr); Richtlinie vom 09.02.2024, Fassung 15.03.2024.
Antragsstelle
Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB); Erstempfänger der Landesmittel ist der LSB, der sie an Vereine/Verbände weiterleitet.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit
  • mindestens 50 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre in der Jugendabteilung (Ausnahmen möglich)
  • Trainerschein/Diplom/Lizenz mit Gültigkeit im Bewilligungszeitraum, registriert im LSB-Portal oder beim Berliner Fußball-Verband
  • Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (bei juristischen Personen)
  • erweitertes Führungszeugnis (Aktualisierung alle 3 Jahre)
  • unterschriebene Erklärung zum Kinderschutz bis spätestens 31.12.2026
Träger
Landessportbund Berlin e.V. (im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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