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Vereinsentwicklungsprogramm (VEP) – Maßnahmenförderung

Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin

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Was gefördert wird

Wofür
Maßnahmenförderung des Landessportbunds Berlin für einzelne, kurzfristig umsetzbare Vereinsentwicklungsmaßnahmen Berliner Sportvereine und -verbände in ausgewählten thematischen Schwerpunkten, u.a. neue Sportangebote, Sportraum-Ausstattung, Erschließung unterrepräsentierter Zielgruppen und Entlastung des Ehrenamts.
Ganzen Text zeigenDie Förderung erfolgt als einmaliger Festbetrag.
Wer kann beantragen
Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
bis 1.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Gültig ab 01.01.2025; Bewilligungszeitraum = Kalenderjahr, vollständige Durchführung der Maßnahme muss im Zeitraum 1.
Ganzen Text zeigenJanuar bis 31. Dezember des Antrags-/Förderjahrs erfolgen.
Antragsstelle
Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB), vier Wochen vor Maßnahmenbeginn.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit und sportlichen Förderungswürdigkeit
  • Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge (DKLB)
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Antragsformular
Träger
Landessportbund Berlin e.V. (aus DKLB-Stiftungsmitteln und Landesmitteln)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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