Vereinsentwicklungsprogramm (VEP) – Maßnahmenförderung
Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin
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Was gefördert wird
- Wofür
- Maßnahmenförderung des Landessportbunds Berlin für einzelne, kurzfristig umsetzbare Vereinsentwicklungsmaßnahmen Berliner Sportvereine und -verbände in ausgewählten thematischen Schwerpunkten, u.a. neue Sportangebote, Sportraum-Ausstattung, Erschließung unterrepräsentierter Zielgruppen und Entlastung des Ehrenamts.
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Die Förderung erfolgt als einmaliger Festbetrag. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
- Wie viel
- bis 1.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Gültig ab 01.01.2025; Bewilligungszeitraum = Kalenderjahr, vollständige Durchführung der Maßnahme muss im Zeitraum 1.
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Januar bis 31. Dezember des Antrags-/Förderjahrs erfolgen. - Antragsstelle
- Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB), vier Wochen vor Maßnahmenbeginn.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit und sportlichen Förderungswürdigkeit
- Erhebung zeitgemäßer Vereinsbeiträge (DKLB)
- detaillierter Finanzierungsplan mit Antragsformular
- Träger
- Landessportbund Berlin e.V. (aus DKLB-Stiftungsmitteln und Landesmitteln)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.