Förderung von hauptberuflichen und geringfügig beschäftigten Verwaltungskräften (SFR VK)
Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss zu den Personalkosten hauptberuflicher oder geringfügig beschäftigter Verwaltungskräfte in als förderungswürdig anerkannten Berliner Sportvereinen und -verbänden ab einer bestimmten Mitgliederzahl.
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Ziel ist die Entlastung der ehrenamtlich Tätigen von administrativen und organisatorischen Aufgaben und die Absicherung des Geschäfts- und Sportbetriebs (Hilfe zur Selbsthilfe). - Wer kann beantragen
- Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
- Wie viel
- bis 12.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Bewilligungszeitraum = Haushaltsjahr (Kalenderjahr); Richtlinie vom 27.10.2022, in Kraft seit 01.01.2023, gültig bis 31.12.2027.
- Antragsstelle
- Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB) bis zum 31.10. eines Jahres; Erstempfänger der Landesmittel ist der LSB, der sie an Vereine/Verbände weiterleitet.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit
- Mindestmitgliederzahl (Vereine ab 1.000, Verbände ab 2.250 Mitgliedern)
- Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (bei juristischen Personen)
- Vereinsmanagerlizenz oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen der Stelleninhaber*innen
- Bestätigung, dass die Tätigkeit im ideellen Bereich/Zweckbetrieb erfolgt
- Träger
- Landessportbund Berlin e.V. (im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.