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Förderung von hauptberuflichen und geringfügig beschäftigten Verwaltungskräften (SFR VK)

Landessportbund Berlin e.V. · Land Berlin

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

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Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss zu den Personalkosten hauptberuflicher oder geringfügig beschäftigter Verwaltungskräfte in als förderungswürdig anerkannten Berliner Sportvereinen und -verbänden ab einer bestimmten Mitgliederzahl.
Ganzen Text zeigenZiel ist die Entlastung der ehrenamtlich Tätigen von administrativen und organisatorischen Aufgaben und die Absicherung des Geschäfts- und Sportbetriebs (Hilfe zur Selbsthilfe).
Wer kann beantragen
Sportvereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
bis 12.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Bewilligungszeitraum = Haushaltsjahr (Kalenderjahr); Richtlinie vom 27.10.2022, in Kraft seit 01.01.2023, gültig bis 31.12.2027.
Antragsstelle
Antragstellung über den Landessportbund Berlin e.V. (LSB) bis zum 31.10. eines Jahres; Erstempfänger der Landesmittel ist der LSB, der sie an Vereine/Verbände weiterleitet.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit
  • Mindestmitgliederzahl (Vereine ab 1.000, Verbände ab 2.250 Mitgliedern)
  • Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin (bei juristischen Personen)
  • Vereinsmanagerlizenz oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen der Stelleninhaber*innen
  • Bestätigung, dass die Tätigkeit im ideellen Bereich/Zweckbetrieb erfolgt
Träger
Landessportbund Berlin e.V. (im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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