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Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Hamburger Aktionsplans „Inklusion und Sport“

Hamburger Sportbund e.V. · Land Hamburg

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Was gefördert wird

Wofür
Der Hamburger Sportbund (HSB) fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sport: dauerhafte sowie neu aufgebaute inklusive Sportgruppen in Mitgliedsvereinen, inklusive Sportveranstaltungen, sportartübergreifende und -spezifische Qualifizierungsmaßnahmen sowie Strukturaufbau in Fachverbänden.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind ordentliche Mitgliedsvereine/-verbände des HSB, die dem HSB zu Jahresbeginn mindestens zwei Jahre angehören. Die Richtlinie ist seit 01.01.2020 in Kraft (Stand der archivierten Fassung: 2022) und wird laut Titelblatt dem umfassenderen, aktuell gültigen Hamburger Aktionsplan „Inklusion und Sport“ 2025–2030 zugeordnet.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine, Dachverbände
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Kalenderjährliche Förderung ohne festes Enddatum der Richtlinie; Höchstbeträge sind je Förderkategorie gestaffelt (u.a. bis 650€ pro anerkannter dauerhafter inklusiver Sportgruppe, ab der 11.
Ganzen Text zeigenGruppe sowie für Psychomotorikgruppen bis 325€, bis 1.000€ für neu aufgebaute Sportgruppen, bis 1.000€ pro Tag einer inklusiven Sportveranstaltung, bis 250€ pro Teilnehmer*in/Jahr für Fortbildungskosten Übungsleitender) – kein einheitlicher Gesamt-Förderhöchstbetrag im Dokument benannt.
Antragsstelle
Antrag auf dem entsprechenden Formular beim Hamburger Sportbund (HSB) einzureichen, unterschrieben von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid
  • aktueller Vereinsregisterauszug
  • Nachweis der ordentlichen HSB-Mitgliedschaft (mind. 2 Jahre zu Jahresbeginn)
  • Sachbericht
  • Abrechnungsbelege/Verträge in Kopie
Träger
Hamburger Sportbund e.V. (HSB), finanziert aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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