Förderung von Projekten im sportlichen Bereich (Projektförderung Land)
Land Sachsen-Anhalt, Bewilligungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Magdeburg · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Projektbezogene Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalt für rechtsfähige, gemeinnützige Sportorganisationen (u.a.
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Sportvereine) mit Sitz in Sachsen-Anhalt gemäß § 7 SportFG. Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs, z. B. Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport, Verbesserung des Breiten-/Leistungssport-, Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssportangebots, Förderung von Mädchen und Frauen im Sport, zielgruppenspezifische Angebote (Inklusion, Integration, Gewalt-/Drogenprävention) sowie besondere Sportveranstaltungen. Förderhöchstsatz 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Mindestzuschuss 1.000 Euro je Einzelfall. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
- Wie viel
- ab 1.000 €
- Förderquote
- bis zu 60 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährlicher Förderzyklus: vollständige Antragsunterlagen in Kopie bis 31.
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August beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. vorlegen (erstellt Votum), vollständiger Projektantrag im Original bis 30. September beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Bewilligungsbehörde) einreichen. Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich, Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 15.09.2020 (MBl. LSA S. 349), auf Basis der Fassung vom 28.09.2020. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Unterlagen zunächst in Kopie bis 31. August beim Landessportbund Sachsen-Anhalt e.
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V. einreichen (LSB erstellt Votum); vollständiger Antrag im Original bis 30. September beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Bewilligungsbehörde) einreichen — das Votum des LSB ist für eine positive Bewilligungsentscheidung zwingend erforderlich. - Diese Nachweise braucht ihr
- Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag (Formular 522 001)
- Ausführliche Projektbeschreibung (eigene Gestaltung)
- Kurzbeschreibung/Kurzübersicht des Projekts (max. 2 DIN A4-Seiten, einzeilig, 11 Pt)
- Aktuelle Satzung (soweit dem LVwA nicht bereits vorliegend)
- Auszug aus dem Vereinsregister (soweit dem LVwA nicht bereits vorliegend)
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts von der Körperschaftssteuer)
- Erklärung zu Eigenarbeitsleistungen (Formblatt), sofern Eigenarbeitsleistungen als Eigenmittel angerechnet werden
- Nachweis der Barmittel (i. d. R. Kopie des Vereinskontoauszuges)
- Träger
- Land Sachsen-Anhalt, Bewilligungsbehörde: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Magdeburg (Referat 201)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.