Förderung von Selbsthilfe und ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das baden-württembergische Sozialministerium fördert seit vielen Jahren die Arbeit von Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen sowie ehrenamtlich getragene Unterstützungs- und Nachbarschaftshilfe-Angebote im Pflegeumfeld, ohne inhaltlich in die Vereinsarbeit einzuwirken.
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Grundlage ist unter anderem die Verwaltungsvorschrift für ambulante Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuschuss
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Antragsformular für Vereine (Merkblatt Selbsthilfeförderung)
- Träger
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit Baden-Württemberg
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.