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Förderung von Selbsthilfe und ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg

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Was gefördert wird

Wofür
Das baden-württembergische Sozialministerium fördert seit vielen Jahren die Arbeit von Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen sowie ehrenamtlich getragene Unterstützungs- und Nachbarschaftshilfe-Angebote im Pflegeumfeld, ohne inhaltlich in die Vereinsarbeit einzuwirken.
Ganzen Text zeigenGrundlage ist unter anderem die Verwaltungsvorschrift für ambulante Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuschuss
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Antragsformular für Vereine (Merkblatt Selbsthilfeförderung)
Träger
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit Baden-Württemberg

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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