FöRi ZEETH – Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements
Thüringer Staatskanzlei / Thüringer Ehrenamtsstiftung · Land Thüringen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderrichtlinie (Anlage 2 der RRL-ThürEhrAG) für projekt- und maßnahmenbezogene Zuwendungen an Vereine und Initiativen in Thüringen.
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Fördert u.a. Veranstaltungen, Qualifizierung, Ehrenamtskoordination und Ausstattung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- 5.000 € bis 100.000 €
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Einzelmaßnahmen/Projekte 5.000–50.000 €, Kooperationsprojekte bis 100.000 €; Programme ab jährlichem Antragsvolumen von 50.000 €.
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Geltungsdauer bis ca. 2030. - So stellt ihr den Antrag
- Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Bestätigung der Gemeinwohlorientierung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Träger
- Thüringer Staatskanzlei / Thüringer Ehrenamtsstiftung
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Aktiv vor Ort (Mikroförderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung)
Thüringer Ehrenamtsstiftung · Land Thüringen
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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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DSEE Mikroförderprogramm
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.