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FöRi ZEETH – Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements

Thüringer Staatskanzlei / Thüringer Ehrenamtsstiftung · Land Thüringen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderrichtlinie (Anlage 2 der RRL-ThürEhrAG) für projekt- und maßnahmenbezogene Zuwendungen an Vereine und Initiativen in Thüringen.
Ganzen Text zeigenFördert u.a. Veranstaltungen, Qualifizierung, Ehrenamtskoordination und Ausstattung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
5.000 € bis 100.000 €
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Einzelmaßnahmen/Projekte 5.000–50.000 €, Kooperationsprojekte bis 100.000 €; Programme ab jährlichem Antragsvolumen von 50.000 €.
Ganzen Text zeigenGeltungsdauer bis ca. 2030.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bestätigung der Gemeinwohlorientierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
Träger
Thüringer Staatskanzlei / Thüringer Ehrenamtsstiftung

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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