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Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Jugendarbeit

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung · Land Rheinland-Pfalz

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Erstattet ehrenamtlich leitend in der Jugendarbeit tätigen Personen den Verdienstausfall bei unbezahlter Arbeitsfreistellung für Einsätze bei öffentlichen oder anerkannten Trägern der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z.
Ganzen Text zeigenB. Zeltlager, Jugendfahrten, Ferienfreizeiten, Ausbildungs-/Fortbildungslehrgänge). Erstattet werden bis zu 70 Euro Verdienstausfall pro Arbeitstag; Anspruch auf bis zu zwölf Tage unbezahlten Sonderurlaub pro Jahr. Gesetzlich verankert im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.
Zeitraum
Ganzjährig laufendes, gesetzlich verankertes Anspruchsprogramm ohne Jahres-Antragsfenster.
Ganzen Text zeigenAnträge dürfen erst NACH der Maßnahme vorgelegt werden, Fristende zwei Monate nach Beendigung der Freistellung (lt. Formular); die Freistellung selbst ist mindestens vier Wochen vorher beim Träger/Arbeitgeber zu beantragen (Web-Quelle service.rlp.de, Abruf 2026-07-17).
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Der Antrag durchläuft drei Stationen: (1) Freistellungsantrag des anerkannten Trägers der Jugendhilfe, (2) Bestätigung des Arbeitgebers vor der Maßnahme, (3) Erstattungsantrag der/des Ehrenamtlichen nach der Maßnahme beim Landesjugendamt in Koblenz.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall (mit Bestätigung von Träger und Arbeitgeber)
  • Teilnahmebescheinigung bei Aus-/Fortbildungslehrgang oder Schulungsmaßnahme
  • Bestätigung des zuständigen Jugendamtes, falls Träger nicht als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe gilt
Träger
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Landesjugendamt, Referat 31, Koblenz

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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