Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Jugendarbeit
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Erstattet ehrenamtlich leitend in der Jugendarbeit tätigen Personen den Verdienstausfall bei unbezahlter Arbeitsfreistellung für Einsätze bei öffentlichen oder anerkannten Trägern der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz (z.
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B. Zeltlager, Jugendfahrten, Ferienfreizeiten, Ausbildungs-/Fortbildungslehrgänge). Erstattet werden bis zu 70 Euro Verdienstausfall pro Arbeitstag; Anspruch auf bis zu zwölf Tage unbezahlten Sonderurlaub pro Jahr. Gesetzlich verankert im Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001. - Zeitraum
- Ganzjährig laufendes, gesetzlich verankertes Anspruchsprogramm ohne Jahres-Antragsfenster.
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Anträge dürfen erst NACH der Maßnahme vorgelegt werden, Fristende zwei Monate nach Beendigung der Freistellung (lt. Formular); die Freistellung selbst ist mindestens vier Wochen vorher beim Träger/Arbeitgeber zu beantragen (Web-Quelle service.rlp.de, Abruf 2026-07-17). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Der Antrag durchläuft drei Stationen: (1) Freistellungsantrag des anerkannten Trägers der Jugendhilfe, (2) Bestätigung des Arbeitgebers vor der Maßnahme, (3) Erstattungsantrag der/des Ehrenamtlichen nach der Maßnahme beim Landesjugendamt in Koblenz.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall (mit Bestätigung von Träger und Arbeitgeber)
- Teilnahmebescheinigung bei Aus-/Fortbildungslehrgang oder Schulungsmaßnahme
- Bestätigung des zuständigen Jugendamtes, falls Träger nicht als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe gilt
- Träger
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Landesjugendamt, Referat 31, Koblenz
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Pflegeselbsthilfe (ADD)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion · Land Rheinland-Pfalz
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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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DSEE Mikroförderprogramm
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.