GAK-Rahmenplan – Integrierte Ländliche Entwicklung: Dorfentwicklung, ländliche Infrastruktur & Basisdienstleistungen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der GAK-Rahmenplan (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Bund-Länder-Mitfinanzierung nach Art. 91a GG) legt die bundesweit gemeinsamen Förderbedingungen für die integrierte ländliche Entwicklung fest – u.a.
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Dorfentwicklung, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, jeweils in Orten bis 10.000 Einwohnern. Zuwendungsempfänger sind neben Gemeinden/Gemeindeverbänden ausdrücklich auch „gemeinnützige juristische Personen" (schließt eingetragene gemeinnützige Vereine ein). Die konkrete Beantragung/Bewilligung erfolgt nicht beim Bund, sondern über die Länder. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Förderquote
- bis zu 65 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- GAK-Rahmenplan gilt für den Zeitraum 2026–2029 und wird jährlich fortgeschrieben (rollierender Vierjahresplan).
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Kein bundesweit einheitliches Antragsfenster – Umsetzung erfolgt im jeweiligen Bewilligungsjahr über die Länder. Bis zu 65% Förderquote gilt für die Zuwendungsempfänger-Gruppe 'Gemeinden/Gemeindeverbände/gemeinnützige juristische Personen' (Nr. 3.4.2a / 4.4.2a / 8.4.2 des Rahmenplans); für sonstige private/natürliche Zuwendungsempfänger nur bis 35%. Bei Vorhaben im Rahmen eines anerkannten ILEK oder einer LEADER-Strategie können die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden. - Antragsstelle
- Nicht direkt beim Bund beantragbar – Umsetzung und Bewilligung erfolgen über die zuständige Landesbehörde im jeweiligen Landes-GAK-/ILE-Programm (Umsetzung regional über die LEADER-Aktionsgruppen der Länder).
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Konkrete Landesprogramme mit Antragswegen/-fristen folgen in der separaten Länder-Förderwelle. - Träger
- Bund (BMLEH) und Länder – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.