GAK-Rahmenplan – Regionalbudget (Kleinprojektförderung in LEADER-/ILE-Regionen)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Über das Regionalbudget können anerkannte LEADER-/ILE-Regionen jährlich einen Gesamtzuschuss erhalten, aus dem lokale Kleinprojekte gefördert werden, die der Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) oder eines ILEK dienen.
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Erstempfänger ist der regionale Akteurs-Zusammenschluss (Regionalmanagement); Letztempfänger können natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein – damit grundsätzlich auch eingetragene Vereine als Träger eines konkreten Kleinprojekts vor Ort. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, lokale aktionsgruppe
- Wie viel
- bis 20.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliches Regionalbudget je LEADER-/ILE-Region: bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, gedeckelt auf max. 180.000 € pro Jahr und Region; muss im Bewilligungsjahr verausgabt werden.
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Je Kleinprojekt/Letztempfänger betragen die förderfähigen Gesamtkosten max. 20.000 €, der Zuschuss dafür bis zu 80% (Nr. 9.4 des Rahmenplans). Eine Region kann jährlich nur mit einem Regionalbudget unterstützt werden. - Antragsstelle
- Antrag nicht beim Bund, sondern beim Erstempfänger vor Ort (Regionalmanagement der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe/ILE-Region) – Umsetzung regional über die LEADER-Aktionsgruppen der Länder.
- Träger
- Bund (BMLEH) und Länder – GAK, operativ umgesetzt über die LEADER-/ILE-Regionen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.