GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V
GKV-Spitzenverband / gesetzliche Krankenkassen · Bund
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Bundesweit geltender Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur kassenartenübergreifenden Pauschal- und Projektförderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
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Für 2026 stehen den Krankenkassen insgesamt rund 107,33 Mio. Euro zur Verfügung, davon mindestens 70 Prozent (rund 75,13 Mio. Euro) für die Pauschalförderung. Die konkrete Antragstellung läuft regional über die jeweilige Landesarbeitsgemeinschaft bzw. den benannten Krankenkassen-Ansprechpartner im Bundesland. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Förderung, Leitfaden für Förderjahr 2026 in Kraft; Antragsfristen und -wege regional unterschiedlich (siehe Landeseinträge dieses Katalogs).
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Selbsthilfe-Kriterien nach § 20h SGB V
- Tätigkeits-/Kostennachweis
- Träger
- GKV-Spitzenverband / gesetzliche Krankenkassen
Weitere Programme für Gesundheit & Pflege
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.