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Gutes tun in MV (Ehrenamtsstiftung MV)

Ehrenamtsstiftung MV · Land Mecklenburg-Vorpommern

Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„Seit dem 30. September können keine Förderanträge für Projekte im Jahr 2026 mehr eingereicht werden.“
Quelle: ehrenamtsstiftung-mv.de ↗ · abgerufen 30.10.2026

Was gefördert wird

Wofür
Mikroförderung der Ehrenamtsstiftung MV für zeitlich abgegrenzte, ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken und gemeinnützigen Zwecken nach §52 AO entsprechen.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind u.a. Fahrt-/Übernachtungskosten, Honorare, Miet-/Pachtkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Sachausgaben. Zuwendungsempfänger sind Vereine, Stiftungen und andere als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Sitz in MV sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften; Initiativen ohne eigenen Rechtsträger können über einen Kooperationspartner unterstützt werden.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Initiativen ohne Rechtsform, Kommunen
Wie viel
bis 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Jährlich laufendes Programm; Antragsportal öffnet i.d.R.
Ganzen Text zeigenMitte November für das Folgejahr (aktuelle Fördergrundsätze Stand 02.12.2025, gültig für Programmjahr 2026). Antragspause jeweils 1.–31. Juli (lt. Quellen-Manifest/Trägerangabe). Bearbeitungszeit ca. 12 Wochen (OnePager April 2026). Faustregel: 1 Antrag pro Programm und Antragsteller je Kalenderjahr.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag ausschließlich online über das EAS-Portal (xFound) der Ehrenamtsstiftung MV; fachliche Beratung durch die Förderabteilung der Stiftung (dienstags bis donnerstags, Kontakt: foerderung@ehrenamtsstiftung-mv.de).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antrag mit allen erforderlichen Angaben im EAS-Portal (xFound)
  • Nach Vorhabensabschluss: formelle Erklärung zur antragsgemäßen Verwendung der Mittel im Portal
  • Bei ca. 10% der bewilligten Projekte (stichprobenartig): zusätzlicher Verwendungsnachweis mit Sachbericht (ca. 1 Seite, ggf. mit Fotos)
Träger
Ehrenamtsstiftung MV – Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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