Institutionelle Kulturförderung Chorverband Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Chorverband Mecklenburg-Vorpommern institutionell für Verbandsarbeit, Chorleben und Nachwuchsgewinnung im Land.
- Wer kann beantragen
- verband
- Wie viel
- 30.000 € bis 30.000 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Grundförderung 30.000 €/Jahr für 2024–2027, zusätzlich einmalig 15.000 € aus dem Bürgerfonds Kultur (35-jähriges Verbandsjubiläum).
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Träger
- Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Programme für Kultur & Musik
Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V)
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Fonds Soziokultur – Allgemeine Projektförderung
Fonds Soziokultur · Bund
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amarena – Innovationsförderung Amateurtheater
Bund Deutscher Amateurtheater e.V. · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.