Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V)
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Allgemeine Projektförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Vorhaben im kulturellen Bereich, darunter Musik, Theater und Laienkunst.
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Vereinfachtes Verfahren für Projekte bis 50.000 € Landesmittel. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- bis 50.000 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Richtlinie in der seit 2023 geltenden, vereinfachten Fassung.
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Allgemeine Projektförderung, Antragstermine je nach Sparte. - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Träger
- Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.