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Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V)

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern

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Was gefördert wird

Wofür
Allgemeine Projektförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Vorhaben im kulturellen Bereich, darunter Musik, Theater und Laienkunst.
Ganzen Text zeigenVereinfachtes Verfahren für Projekte bis 50.000 € Landesmittel.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
bis 50.000 €
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Richtlinie in der seit 2023 geltenden, vereinfachten Fassung.
Ganzen Text zeigenAllgemeine Projektförderung, Antragstermine je nach Sparte.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Träger
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Programme für Kultur & Musik

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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