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Koordinierung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

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Was gefördert wird

Wofür
Schleswig-Holstein bezuschusst hauptamtliche Koordinierungsstellen für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe, die bei Vereinen, Verbänden oder sonstigen juristischen Personen mit Sitz im Land angesiedelt sind.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Personalkosten für eine Koordinierungsstelle sowie ergänzend Sachmittel, mit dem Ziel, ehrenamtliche Strukturen in der Flüchtlingsarbeit zu erhalten und auszubauen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Wie viel
bis 63.000 €
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Förderung pro Jahr und volle Koordinierungsstelle; bei Teilzeitstellen anteilig.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Trägerschaft
  • Stellenbeschreibung Koordinierungsstelle
Träger
Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung)

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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