Koordinierung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe Schleswig-Holstein
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Was gefördert wird
- Wofür
- Schleswig-Holstein bezuschusst hauptamtliche Koordinierungsstellen für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe, die bei Vereinen, Verbänden oder sonstigen juristischen Personen mit Sitz im Land angesiedelt sind.
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Gefördert werden Personalkosten für eine Koordinierungsstelle sowie ergänzend Sachmittel, mit dem Ziel, ehrenamtliche Strukturen in der Flüchtlingsarbeit zu erhalten und auszubauen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Wie viel
- bis 63.000 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Förderung pro Jahr und volle Koordinierungsstelle; bei Teilzeitstellen anteilig.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Trägerschaft
- Stellenbeschreibung Koordinierungsstelle
- Träger
- Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung)
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.