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Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen)

Land Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

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Was gefördert wird

Wofür
Landesweite Zuwendungsrichtlinie für kulturelle und künstlerische Projekte sowie kulturelle Institutionen von erheblichem Landesinteresse in Sachsen-Anhalt.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind u.a. Museen/Ausstellungen, Musik, Theater, Traditions- und Heimatpflege, Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur/Breitenkultur und Bibliotheken sowie ausdrücklich Modellprojekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (Ehrenamt) im Kulturbereich (Nr. 2.2 Buchst. t). Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, also auch eingetragene Vereine. Da Sachsen-Anhalt laut Landesverwaltungsamt keine eigenständige Ehrenamts-Förderrichtlinie besitzt, dient diese Kulturförderrichtlinie ausdrücklich als Rechtsgrundlage auch für Zuwendungen zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gültig ab 19.12.2023 bis 30.06.2027 (RdErl. der Staatskanzlei vom 11.08.2023).
Ganzen Text zeigenAnträge für Projektförderung sind grundsätzlich bis zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr zu stellen (Nr. 7.8); Anträge im Förderbereich 'Europäischer und internationaler Kulturaustausch' können fortlaufend eingereicht werden. Institutionelle Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Haushalts-/Wirtschaftspläne.
Antragsstelle
Antrag beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als grundsätzlicher Bewilligungsbehörde; Antragsvordrucke dort erhältlich oder online abrufbar (Nr. 7.7).
Ganzen Text zeigenSeit 01.07.2025 ist laut LVwA-Webseite für Kulturförderrichtlinie-Anträge teils die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zuständig.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis + Sachbericht)
  • Nachweis des Eigenanteils (mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben)
  • Erfolgskontrollbericht bei Projektförderung (Zielerreichung, Kosten-/Finanzierungsplan, Öffentlichkeitswirksamkeit)
Träger
Land Sachsen-Anhalt (für Kultur zuständiges Ministerium); Bewilligungsbehörde grundsätzlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, teils übertragen an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (seit 01.07.2025, laut LVwA-Webseite außerhalb des PDF-Texts).

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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