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Landesjugendplan Baden-Württemberg – Zuschüsse für die Jugendfeuerwehr BW

Land Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg

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Was gefördert wird

Wofür
Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (SGB VIII) und Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg über den Landesjugendplan des Landes förderfähig.
Ganzen Text zeigenGefördert werden außerschulische Jugendbildung, Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter (u. a. Juleica) sowie Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Jugendfeuerwehren vor Ort.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Förderart
Zuwendung
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Mitgliedschaft im Landesjugendring BW
  • Verwendungsnachweis
Träger
Land Baden-Württemberg (Landesjugendplan) über KVJS/Landesjugendring BW, Fachverband Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg

Weitere Programme für Rettung, Schutz & Sicherheit

Weitere Programme für Rettung, Schutz & Sicherheit →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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