Landesjugendplan Baden-Württemberg – Zuschüsse für die Jugendfeuerwehr BW
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Was gefördert wird
- Wofür
- Die Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (SGB VIII) und Mitglied im Landesjugendring Baden-Württemberg über den Landesjugendplan des Landes förderfähig.
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Gefördert werden außerschulische Jugendbildung, Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter (u. a. Juleica) sowie Ferien- und Freizeitmaßnahmen der Jugendfeuerwehren vor Ort. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Förderart
- Zuwendung
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Mitgliedschaft im Landesjugendring BW
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Land Baden-Württemberg (Landesjugendplan) über KVJS/Landesjugendring BW, Fachverband Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.