THW-Jugend e. V. — Zuschuss für Jugendlager (Merkblatt 4320)
THW-Jugend e. V. · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Die THW-Jugend e. V. bezuschusst Jugendlager und Freizeiten der THW-Ortsjugenden mit 10 Euro je Tag und Teilnehmer ab einer Dauer von vier Tagen.
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Keine vorherige Antragstellung: die Ortsjugend reicht nach dem Lager Teilnehmerliste und Belege bei der Bundesgeschäftsstelle ein. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufend; Abrechnung nach dem Lager, Belege an belege@thw-jugend.de.
- So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- E-Mail belege@thw-jugend.de
- Diese Nachweise braucht ihr
- Teilnehmerliste
- Belege der Lagerkosten
- Nachweis der Lagerdauer (mindestens 4 Tage)
- Träger
- THW-Jugend e. V.
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.