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Landesmittel für Bau, Kauf und Sanierung von Vereinssportanlagen (Sportstättenbau-Förderung)

Land Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg

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Was gefördert wird

Wofür
Zuschüsse aus Landesmitteln (Solidarpakt Sport) für Neubau, Erweiterung, Kauf (ohne Grunderwerb) und Sanierung von Vereinssportanlagen — sowohl Freianlagen (z.
Ganzen Text zeigenB. Groß-/Kleinspielfelder, Beachanlagen, Leichtathletikanlagen, Tennisplätze) als auch Hochbaumaßnahmen (z. B. Umkleide-/Sanitärräume, Sporthallen, Schießanlagen, Kegelbahnen). Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine (nicht einzelne Abteilungen) mit mind. 50 Mitgliedern zum 01.01. des Antragsjahres und mind. 3 Jahren Mitgliedschaft im zuständigen Landessportbund. Die Regelförderung beträgt 30 % der zuschussfähigen Kosten nach einem detaillierten Förderkatalog mit maßnahmenspezifischen Höchstbeträgen (Subsidiaritätsprinzip, kein Rechtsanspruch).
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine
Förderquote
bis zu 30 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Festlegungen zu den Sportförderrichtlinien des MKJS Baden-Württemberg gültig seit 01.01.2017, kein Befristungsdatum im Dokument genannt; laufende Antragstellung.
Ganzen Text zeigenFinanzieller Rahmen aktuell über Solidarpakt Sport V (unterzeichnet 25.02.2026, Laufzeit ab 2027 für 5 Jahre, 605 Mio. € Gesamtvolumen, davon 80 Mio. € für Sportstättenbau aus dem LuKIFG-Landesanteil).
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Anträge sind beim regional zuständigen Sportbund einzureichen.
Ganzen Text zeigenFür die Region Württemberg: Württembergischer Landessportbund e.V. (WLSB), Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart oder per E-Mail an bau@wlsb.de. Für Baden zuständig: Badischer Sportbund Nord bzw. Badischer Sportbund Freiburg (gleiche Förderrichtlinie, eigene Geschäftsstellen — deren Formulare wurden für diese Quelle bewusst nicht separat heruntergeladen, siehe QUELLEN-MANIFEST).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Kostenvoranschlag bzw. Kostenberechnung nach DIN 276 (von qualifizierter Person, z. B. Architekt/Fachfirma)
  • Bauunterlagen (Orts-/Lageplan, Baupläne, Bestandspläne, Plandarstellung alt/neu, Raum- und Flächenberechnungen)
  • Genehmigtes Baugesuch (Planheft) bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen
  • Verbindliche Finanzierungsdarstellung (Fördezusagen, Eigenmittel-/Fremdmittelnachweis)
  • Pacht-, Nutzungs- oder Erbbaurechtsvertrag (bei Zuschüssen über 50.000 € Zweckbindung/Nutzungsrecht 25 Jahre, sonst 10 Jahre)
  • Gültiger Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) des zuständigen Finanzamts
  • Nachweis Vereinsmitgliederzahl ≥50 (Stand 01.01. Antragsjahr) und ≥3 Jahre Mitgliedschaft im Landessportbund
Träger
Land Baden-Württemberg (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport) im Rahmen des Solidarpakts Sport mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV BW), operative Auszahlung über die Sportbünde

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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