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Landesstiftung „Miteinander in Hessen"

Landesstiftung „Miteinander in Hessen" · Land Hessen

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Antrag per E-Mail

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen" unterstützt Vereine, Initiativen und Bürgerstiftungen, die mit bürgerschaftlichem Engagement staatliches Handeln sinnvoll ergänzen.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine mit Sitz und Wirkung in Hessen. Der Weg führt zweistufig über eine formlose Projektskizze und eine Voranfrage, danach folgt der eigentliche Antrag.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Kein festes Antragsfenster, laufend möglich; zunächst formlose Projektskizze, nach Rückmeldung Voranfrage, danach Antrag.
So stellt ihr den Antrag
Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Steuerbegünstigung nach §§ 52–54 AO
  • Projektskizze
Träger
Landesstiftung „Miteinander in Hessen"

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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