Landesstiftung „Miteinander in Hessen"
Landesstiftung „Miteinander in Hessen" · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen" unterstützt Vereine, Initiativen und Bürgerstiftungen, die mit bürgerschaftlichem Engagement staatliches Handeln sinnvoll ergänzen.
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Antragsberechtigt sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine mit Sitz und Wirkung in Hessen. Der Weg führt zweistufig über eine formlose Projektskizze und eine Voranfrage, danach folgt der eigentliche Antrag. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Kein festes Antragsfenster, laufend möglich; zunächst formlose Projektskizze, nach Rückmeldung Voranfrage, danach Antrag.
- So stellt ihr den Antrag
- Per E-Mail · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Steuerbegünstigung nach §§ 52–54 AO
- Projektskizze
- Träger
- Landesstiftung „Miteinander in Hessen"
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.