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Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ — Förderung von Vorhaben Dritter

Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ · Land Hessen

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Was gefördert wird

Wofür
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert Initiativen und Vorhaben Dritter, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
Ganzen Text zeigenGefördert werden u. a. Verantwortungsübernahme, Strukturentwicklung, Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung im Sinne der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zuwendungsempfänger können Bürgerstiftungen, Vereine (eingetragen/nicht eingetragen), private Initiativen sowie ähnliche Organisationsformen mit Wirkung in Hessen sein.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Förderung zeitlich befristet: Mittel werden grundsätzlich für nicht mehr als drei Jahre vergeben, nach erfolgreicher Evaluation Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich.
Ganzen Text zeigenAntragstellung ist laufend möglich (zunächst schriftliche Voranfrage von max. zwei Seiten, danach formeller Antrag mit Formular). Fassung der Richtlinie: „01/2015", laut Quellen-Manifest seit Archivierung (09.07.2026) unverändert/unbefristet in Kraft, kein Enddatum genannt.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Freistellungsbescheid bzw. vorläufige Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde oder Nachweis über den rechtlichen Status des Antragstellers
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Anerkennung der Richtlinie für Förderanträge Dritter
Träger
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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