Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ — Förderung von Vorhaben Dritter
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ · Land Hessen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert Initiativen und Vorhaben Dritter, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.
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Gefördert werden u. a. Verantwortungsübernahme, Strukturentwicklung, Erfahrungsaustausch und Netzwerkbildung im Sinne der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zuwendungsempfänger können Bürgerstiftungen, Vereine (eingetragen/nicht eingetragen), private Initiativen sowie ähnliche Organisationsformen mit Wirkung in Hessen sein. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Förderung zeitlich befristet: Mittel werden grundsätzlich für nicht mehr als drei Jahre vergeben, nach erfolgreicher Evaluation Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich.
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Antragstellung ist laufend möglich (zunächst schriftliche Voranfrage von max. zwei Seiten, danach formeller Antrag mit Formular). Fassung der Richtlinie: „01/2015", laut Quellen-Manifest seit Archivierung (09.07.2026) unverändert/unbefristet in Kraft, kein Enddatum genannt. - Diese Nachweise braucht ihr
- Freistellungsbescheid bzw. vorläufige Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde oder Nachweis über den rechtlichen Status des Antragstellers
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Anerkennung der Richtlinie für Förderanträge Dritter
- Träger
- Landesstiftung „Miteinander in Hessen“
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
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DSEE Mikroförderprogramm
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Anträge laufend möglich
startsocial-Wettbewerb „Hilfe für Helfer“ (Beratungsstipendium)
startsocial e.V. · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.