Landeszuwendung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit — Tagesveranstaltung (Nr. 4.1 VV-JuFöG)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuwendung an anerkannte Träger der Jugendhilfe für den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen bei Tagesveranstaltungen der Jugendarbeit (z.
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B. Ferienspiele, Freizeiten, Zeltlager). Berechnung: Mitarbeitertage × 7,50 Euro voller Tagessatz (ab 6 Std. Veranstaltungsdauer) bzw. 3,75 Euro halber Tagessatz (3 bis unter 6 Std.); förderfähig ist ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in je 7 teilnehmende Kinder/Jugendliche. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Dachverbände
- Wie viel
- ab 50 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Ganzjährig laufend, gebunden an die Verwaltungsvorschrift VV-JuFöG; kein Jahres-Stichtag.
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Der Antrag muss laut Formular spätestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme beim Landesjugendamt vorliegen (Einreichfrist pro Einzelfall). Beträge unter 50 Euro werden nicht ausgezahlt. - Antragsstelle
- Antrag ist über das zuständige örtliche Jugendamt (Kreis/Stadt) oder den Dachverband beim Landesjugendamt in Mainz einzureichen; maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Veranstaltung, nicht der Sitz des Trägers.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung (Nr. 4.1 VV-JuFöG) mit Programm und Zeitplan der Maßnahme auf gesondertem Blatt
- Bestätigung/Stempel des zuständigen örtlichen Jugendamtes bzw. Dachverbandes
- Träger
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Landesjugendamt, Mainz
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Pflegeselbsthilfe (ADD)
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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.