Wir sind gerade live gegangen — Anmeldung öffnet in Kürze. Test-Vereine können sich schon melden.Frisch live — Test-Vereine gesucht.Mehr erfahren →

Landeszuwendung für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit — Tagesveranstaltung (Nr. 4.1 VV-JuFöG)

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung · Land Rheinland-Pfalz

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuwendung an anerkannte Träger der Jugendhilfe für den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen bei Tagesveranstaltungen der Jugendarbeit (z.
Ganzen Text zeigenB. Ferienspiele, Freizeiten, Zeltlager). Berechnung: Mitarbeitertage × 7,50 Euro voller Tagessatz (ab 6 Std. Veranstaltungsdauer) bzw. 3,75 Euro halber Tagessatz (3 bis unter 6 Std.); förderfähig ist ein/e ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in je 7 teilnehmende Kinder/Jugendliche.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Dachverbände
Wie viel
ab 50 €
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Ganzjährig laufend, gebunden an die Verwaltungsvorschrift VV-JuFöG; kein Jahres-Stichtag.
Ganzen Text zeigenDer Antrag muss laut Formular spätestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme beim Landesjugendamt vorliegen (Einreichfrist pro Einzelfall). Beträge unter 50 Euro werden nicht ausgezahlt.
Antragsstelle
Antrag ist über das zuständige örtliche Jugendamt (Kreis/Stadt) oder den Dachverband beim Landesjugendamt in Mainz einzureichen; maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Veranstaltung, nicht der Sitz des Trägers.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung (Nr. 4.1 VV-JuFöG) mit Programm und Zeitplan der Maßnahme auf gesondertem Blatt
  • Bestätigung/Stempel des zuständigen örtlichen Jugendamtes bzw. Dachverbandes
Träger
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Landesjugendamt, Mainz

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

Eigenentwickelte Technik — lizenzierbar. Interesse? Kurze Nachricht genügt.
Schon gecheckt?