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LEADER Hessen – Bioökonomie und nachhaltiges Konsumverhalten (Teil II Nr. 8)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Investive und nicht-investive Vorhaben zur Entwicklung und Stärkung nachhaltiger, ressourcenschonender Wirtschaftsansätze (Bioökonomie), Sensibilisierung für nachhaltiges Konsumverhalten, Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten/Vernetzungsstrukturen sowie Erhalt von Natur und Landschaft im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie.
Ganzen Text zeigenOffen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger, u.a. eingetragene Vereine.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, lokale aktionsgruppe
Wie viel
bis 100.000 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
Ganzen Text zeigenFördersatz einheitlich 80%; bei Kooperationsvorhaben max. 50.000 Euro je LAG, insgesamt max. 150.000 Euro.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
  • Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
Träger
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
Ganzen Text zeigenWIBank bei Interessenkonflikten

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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