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LEADER Hessen – Landtouristische Entwicklung und Naherholung, investive Vorhaben (Teil II Nr. 7.4.1)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Investive Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung sowie Landschafts- und Kulturgeschichte im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie; Voraussetzung ist die Einbindung in die Landes-/Destinationsstrategie mit verbindlicher Vermarktungsbeteiligung der Tourismusorganisation.
Ganzen Text zeigenOffen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger außer Unternehmen (u.a. Tourismus-, Heimat- und Wandervereine); ehrenamtliche Arbeitsleistung ist förderfähig.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände, lokale aktionsgruppe
Wie viel
bis 500.000 €
Förderquote
bis zu 30 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
Ganzen Text zeigenGrundförderung für private Träger (außer Unternehmen) 30%, erhöhbar in 5-Prozentpunkt-Schritten auf max. 50% bei Mehrwertkriterien (regionaltypisches Bauen, Barrierefreiheit, Zertifizierung, Nationales Naturmonument); bei Kooperationsvorhaben 50% (max. 500.000 Euro je LAG, insgesamt max. 1.000.000 Euro).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
  • Nachweis der Einbindung in Destinationsstrategie/Vermarktungsbeteiligung der Tourismusorganisation
  • Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben
  • Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
Träger
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
Ganzen Text zeigenWIBank bei Interessenkonflikten

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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