LEADER Hessen – Landtouristische Entwicklung und Naherholung, investive Vorhaben (Teil II Nr. 7.4.1)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung sowie Landschafts- und Kulturgeschichte im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategie; Voraussetzung ist die Einbindung in die Landes-/Destinationsstrategie mit verbindlicher Vermarktungsbeteiligung der Tourismusorganisation.
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Offen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger außer Unternehmen (u.a. Tourismus-, Heimat- und Wandervereine); ehrenamtliche Arbeitsleistung ist förderfähig. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände, lokale aktionsgruppe
- Wie viel
- bis 500.000 €
- Förderquote
- bis zu 30 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
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Grundförderung für private Träger (außer Unternehmen) 30%, erhöhbar in 5-Prozentpunkt-Schritten auf max. 50% bei Mehrwertkriterien (regionaltypisches Bauen, Barrierefreiheit, Zertifizierung, Nationales Naturmonument); bei Kooperationsvorhaben 50% (max. 500.000 Euro je LAG, insgesamt max. 1.000.000 Euro). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
- Diese Nachweise braucht ihr
- Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
- Nachweis der Einbindung in Destinationsstrategie/Vermarktungsbeteiligung der Tourismusorganisation
- Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben
- Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
- Träger
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.