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LEADER Hessen – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Daseinsvorsorge (Teil II Nr. 5)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge/Grundversorgung im ländlichen Raum: gesundheitsbezogene und medizinische Versorgung, Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (z.B.
Ganzen Text zeigenDorfläden, bis 400 qm Verkaufsfläche), kulturelle und bildungsorientierte Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit. Offen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger (u.a. Vereine, z.B. Vereinsheime/Bürgerhäuser mit Daseinsvorsorge-Funktion); ehrenamtliche Arbeitsleistung ist förderfähig.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände, lokale aktionsgruppe
Wie viel
bis 500.000 €
Förderquote
bis zu 50 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
Ganzen Text zeigenGrundförderung für öffentliche nicht-kommunale und private Träger 50% (Gemeinden 60%), erhöhbar auf 65% bei Innenentwicklung, 80% bei zusätzlichem Versorgungszentrum-Bonus, 80% bei Kooperationsprojekten (dann max. 250.000 Euro je LAG, insgesamt max. 750.000 Euro).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
  • Bestätigung des Versorgungsengpasses durch Kommune/kassenärztliche Vereinigung/Hausärzteverband (je nach Einrichtungsart)
  • Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
  • Stundennachweis bei unentgeltlich erbrachter Arbeitsleistung
Träger
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
Ganzen Text zeigenWIBank bei Interessenkonflikten

Weitere Programme für LEADER & Regionalentwicklung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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