LEADER Hessen – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Daseinsvorsorge (Teil II Nr. 5)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Vorhaben zur Verbesserung der Daseinsvorsorge/Grundversorgung im ländlichen Raum: gesundheitsbezogene und medizinische Versorgung, Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (z.B.
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Dorfläden, bis 400 qm Verkaufsfläche), kulturelle und bildungsorientierte Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit. Offen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger (u.a. Vereine, z.B. Vereinsheime/Bürgerhäuser mit Daseinsvorsorge-Funktion); ehrenamtliche Arbeitsleistung ist förderfähig. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände, lokale aktionsgruppe
- Wie viel
- bis 500.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
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Grundförderung für öffentliche nicht-kommunale und private Träger 50% (Gemeinden 60%), erhöhbar auf 65% bei Innenentwicklung, 80% bei zusätzlichem Versorgungszentrum-Bonus, 80% bei Kooperationsprojekten (dann max. 250.000 Euro je LAG, insgesamt max. 750.000 Euro). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
- Diese Nachweise braucht ihr
- Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
- Bestätigung des Versorgungsengpasses durch Kommune/kassenärztliche Vereinigung/Hausärzteverband (je nach Einrichtungsart)
- Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
- Stundennachweis bei unentgeltlich erbrachter Arbeitsleistung
- Träger
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
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WIBank bei Interessenkonflikten
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.