LEADER Hessen – Investitionen in ländliche Infrastruktureinrichtungen (Teil II Nr. 4)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Vorhaben zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum: Infrastruktur mit regionaler Wirksamkeit (Anpassung an veränderte Wohn-/Arbeitsgewohnheiten), außerschulische Bildungsinfrastruktur oder klimafreundliche Ergänzungen der Mobilitätsinfrastruktur (außerhalb des Personenbeförderungsgesetzes).
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Offen für Gemeinden, öffentliche nicht-kommunale Träger und private Träger, u.a. eingetragene Vereine; unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistung ehrenamtlicher Initiativen ist als Eigenleistung förderfähig. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Dachverbände, lokale aktionsgruppe
- Wie viel
- bis 500.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft bis 31.12.2027 (EU-Förderperiode 2023-2027, Fassung vom 06.05.2026); Anträge laufend über die jeweilige LAG möglich.
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Fördersatz einheitlich 80%; maximale Zuwendungssumme 250.000 Euro bei Vorhaben nach 4.3.1/4.3.2, 500.000 Euro bei klimafreundlicher Mobilitätsinfrastruktur nach 4.3.3. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antrag über die örtlich zuständige LEADER-Aktionsgruppe (LAG)
- Diese Nachweise braucht ihr
- Prüffähiger Antrag vor Vorhabenbeginn
- Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Vorhaben
- Verwendungsnachweis (Sachbericht + zahlenmäßiger Nachweis)
- Stundennachweis bei unentgeltlich erbrachter Arbeitsleistung ehrenamtlicher Initiativen
- Träger
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU); Bewilligungsstelle: zuständige Landrätin/zuständiger Landrat der LEADER-Region bzw.
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WIBank bei Interessenkonflikten
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.