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LSV-Investitionsförderung (Bau/Sanierung/Sportgeräte)

Landessportverband Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

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Was gefördert wird

Wofür
Investive Förderung des Landessportverbands Schleswig-Holstein für gemeinnützige Sportvereine.
Ganzen Text zeigenFördert Sanierung, Neu-, Um- und Ausbau von Sportstätten/Vereinsheimen sowie den Kauf langlebiger Sportgeräte.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderquote
bis zu 20 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie Stand 30.01.2024; Antragstellung über die Kreissportverbände.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Bauantrag bzw. Kaufantrag
  • Kostenaufstellung
Träger
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV SH)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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