LSV-Investitionsförderung (Bau/Sanierung/Sportgeräte)
Landessportverband Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Investive Förderung des Landessportverbands Schleswig-Holstein für gemeinnützige Sportvereine.
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Fördert Sanierung, Neu-, Um- und Ausbau von Sportstätten/Vereinsheimen sowie den Kauf langlebiger Sportgeräte. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderquote
- bis zu 20 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie Stand 30.01.2024; Antragstellung über die Kreissportverbände.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Bauantrag bzw. Kaufantrag
- Kostenaufstellung
- Träger
- Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV SH)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.