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Mikroförderung Niedersachsen

Land Niedersachsen, gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung · Land Niedersachsen

Mittel ausgeschöpft laut Träger seit 30.10.2026.
„Fördermittel ausgeschöpft“
Quelle: lagfa-niedersachsen.de ↗ · abgerufen 30.10.2026

Was gefördert wird

Wofür
Niedrigschwelliges Landesprogramm für kleine, unkomplizierte Zuschüsse (100–2.500 EUR) für lokale ehrenamtliche/bürgerschaftliche Projekte.
Ganzen Text zeigenBestandteil der „Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt" (Landesregierung, 28.10.2025) und des „Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft" (Januar 2026). Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, ehrenamtlich/bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen sowie gemeinwohlorientiert tätige Kirchen/Glaubensgemeinschaften mit (Wohn-)Sitz in Niedersachsen oder klarem Niedersachsen-Bezug des Projekts. Sehr junges Programm: Antragstellung online über die LAGFA Niedersachsen e. V. seit 2. März 2026 möglich.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform, Privatpersonen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften
Wie viel
100 € bis 2.500 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufendes Programm seit Start der Antragstellung am 02.03.2026; pro Kalenderjahr maximal ein Antrag je Träger und Projektzweck; Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden (keine rückwirkende Förderung).
Ganzen Text zeigenÜbersichtsdokument mit Stand 20.02.2026 — Programm ist im Aufbau, laut Quellen-Manifest war das Jahresbudget 2026 bereits nach rund 52 Stunden Freischaltung ausgeschöpft (Hinweis auf sehr hohe Nachfrage bzw. begrenztes Budget).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antragstellung ausschließlich online über die Website der LAGFA Niedersachsen e.
Ganzen Text zeigenV. (https://lagfa-niedersachsen.de/mikrofoerderung/); LAGFA berät Antragstellende vor und während der Projektlaufzeit.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Eidesstattliche Versicherung im Antrag (Einhaltung der Förderregeln, keine Umgehung über Dritte)
  • Prüffähige Einzelbelege für alle Ausgaben (z. B. Rechnungen, Tickets)
  • Verwendungsnachweis mit Erklärung zur zweckgebundenen Mittelverwendung
Träger
Land Niedersachsen, gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung; Bewilligung und Abwicklung durch LAGFA Niedersachsen e.
Ganzen Text zeigenV.

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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