Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (NRW)
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz mit einer Pauschale von 19.200 Euro je anerkannter Einsatzeinheit: Ausbildung, Ausstattung und Vorhaltung der Einheiten.
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Antrag der Landesverbände bis 31.10. des Vorjahres bei der Bezirksregierung. - Wer kann beantragen
- verband
- Wie viel
- bis 19.200 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Jährliche Pauschale je Einsatzeinheit; Antrag bis 31.10. des Vorjahres.
- So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Antrag über den eigenen Landesverband, nicht als Ortsgruppe
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antrag des Landesverbands
- Nachweis der anerkannten Einsatzeinheiten
- Träger
- Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.