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Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (NRW)

Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen · Land Nordrhein-Westfalen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz mit einer Pauschale von 19.200 Euro je anerkannter Einsatzeinheit: Ausbildung, Ausstattung und Vorhaltung der Einheiten.
Ganzen Text zeigenAntrag der Landesverbände bis 31.10. des Vorjahres bei der Bezirksregierung.
Wer kann beantragen
verband
Wie viel
bis 19.200 €
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Jährliche Pauschale je Einsatzeinheit; Antrag bis 31.10. des Vorjahres.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag über den eigenen Landesverband, nicht als Ortsgruppe
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antrag des Landesverbands
  • Nachweis der anerkannten Einsatzeinheiten
Träger
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen

Weitere Programme für Rettung, Schutz & Sicherheit

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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