Moderne Sportstätte 2022
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderprogramm zur Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen, die sich in wirtschaftlicher Trägerschaft oder im Eigentum nordrhein-westfälischer Sportvereine befinden.
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Antragsberechtigt sind Vereine als Eigentümer ihrer Anlage sowie pachtende/mietende Vereine, die wirtschaftlich für 'Dach und Fach' zuständig sind. Gesamtfördervolumen laut offizieller Programmseite 300 Mio. EUR; laut Förderportfolio 2026 des LSB NRW ist nur noch 'Restbudget in einigen Kommunen' vorhanden. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine
- Zeitraum
- Programm seit 2022 mit Gesamtvolumen 300 Mio.
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EUR (lsb.nrw); laut LSB-NRW-Förderportfolio (Stand April 2026) nur noch kommunal unterschiedliches Restbudget verfügbar, Antragstellung 'ggf. noch möglich, dies ist abhängig von dem jeweiligen kommunalen Budget'. Verwendungsnachweise sind laut offizieller Programmseite spätestens bis 30.06.2027 bei der NRW.BANK einzureichen. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Förderportal des Landessportbundes NRW; bei örtlich spezifischen Fragen der zuständige Stadt- bzw.
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Kreissportbund - Träger
- Land Nordrhein-Westfalen (Staatskanzlei), Abwicklung über NRW.BANK und Landessportbund NRW / kommunale Stellen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.