Musikförderung der Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Behörde für Kultur und Medien Hamburg · Land Hamburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Hamburg fördert Chöre, Orchester, Ensembles sowie musikalische Gesellschaften und Initiativen des Hamburger Musiklebens mit Projektzuschüssen.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliches Gesamtfördervolumen bis zu 50.000 € für Musikprojekte; Einzelprojekte i. d.
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R. im niedrigen vierstelligen Bereich. - Träger
- Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Weitere Programme für Kultur & Musik
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amarena – Innovationsförderung Amateurtheater
Bund Deutscher Amateurtheater e.V. · Bund
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Amateurmusikfonds (AMF4)
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.