Naturschutz und Landschaftspflege NRW – Förderrichtlinie
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Was gefördert wird
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- Nordrhein-westfälische Förderrichtlinie für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen.
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Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie -vereine. - Wer kann beantragen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.