Niedersächsisches Jugendförderungsgesetz (JFG) – Förderung anerkannter Jugendverbände (Niedersächsische Jugendfeuerwehr)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Niedersachsen fördert über das Jugendförderungsgesetz anerkannte Träger der Jugendarbeit.
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Die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e.V. (NJF) ist als Teil des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen ein solcher anerkannter Träger und damit förderfähig für Juleica-Ausbildung, Personalkostenzuschüsse für Jugendbildungsreferentinnen/-referenten und Verwaltungskostenzuschüsse. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- Träger
- Land Niedersachsen – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.