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Niedersächsisches Jugendförderungsgesetz (JFG) – Förderung anerkannter Jugendverbände (Niedersächsische Jugendfeuerwehr)

Land Niedersachsen · Land Niedersachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Das Land Niedersachsen fördert über das Jugendförderungsgesetz anerkannte Träger der Jugendarbeit.
Ganzen Text zeigenDie Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e.V. (NJF) ist als Teil des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen ein solcher anerkannter Träger und damit förderfähig für Juleica-Ausbildung, Personalkostenzuschüsse für Jugendbildungsreferentinnen/-referenten und Verwaltungskostenzuschüsse.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Träger
Land Niedersachsen – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Weitere Programme für Rettung, Schutz & Sicherheit

Weitere Programme für Rettung, Schutz & Sicherheit →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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