Pauschalförderung für Sportvereine
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Was gefördert wird
- Wofür
- Jährliche pauschale Grundförderung des Landes Sachsen-Anhalt für im Landessportbund Sachsen-Anhalt organisierte, gemeinnützige Sportvereine zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Sportarbeit (§ 8 SportFG).
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Die Pauschale je Verein berechnet sich aus einer Grundkomponente (u.a. je Kind/Jugendlichem bis 18 Jahre 5,50 Euro, je Erwachsenem ab 19 Jahre 1,50 Euro, je ehrenamtlich lizenziertem Trainer/Übungsleiter bzw. Vereinsmanager/Jugendleiter 100 Euro) und einer Bonuskomponente (u.a. Mitgliederzuwachs, Landes-/Talentstützpunkte, Leistungssport-Anerkennungen). Finanziert aus Mitteln der Konzessionsabgabe nach dem Glücksspielgesetz. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Sportvereine, gemeinnützige Organisationen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährlich wiederkehrende Pauschalförderung pro Kalenderjahr; Antrag jährlich bis 15.
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Januar des Zuschussjahres (Ausschlussfrist, § 4 Abs. 1 SportFG-AVO), Auszahlung bis 30. Juni des Zuschussjahres. Rechtsgrundlage Sportfördergesetz vom 18.12.2012 (konsolidierte, weiterhin gültige Fassung) und Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes, zuletzt geändert zum 01.01.2025. - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- über den Landessportbund Sachsen-Anhalt e.
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V. (zuständige Stelle nach § 2 SportFG-AVO, elektronische Bestandserhebung/Vereinsdatenbank) - Diese Nachweise braucht ihr
- Angaben in der elektronischen Bestandserhebung (Vereinsdatenbank des Landessportbundes) nach den in Anlage 1 der SportFG-AVO vorgegebenen Kriterien, Stichtag 28. Februar des Zuschussjahres
- Trainer-/Übungsleiter- bzw. Vereinsmanager-/Jugendleiterlizenz als Voraussetzung für die jeweilige Grundkomponenten-Position
- Träger
- Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Inneres und Sport), ausgeführt durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt e.
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V. (Beleihung, § 2 SportFG-AVO)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.