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Pauschalförderung für Sportvereine

Land Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Jährliche pauschale Grundförderung des Landes Sachsen-Anhalt für im Landessportbund Sachsen-Anhalt organisierte, gemeinnützige Sportvereine zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Sportarbeit (§ 8 SportFG).
Ganzen Text zeigenDie Pauschale je Verein berechnet sich aus einer Grundkomponente (u.a. je Kind/Jugendlichem bis 18 Jahre 5,50 Euro, je Erwachsenem ab 19 Jahre 1,50 Euro, je ehrenamtlich lizenziertem Trainer/Übungsleiter bzw. Vereinsmanager/Jugendleiter 100 Euro) und einer Bonuskomponente (u.a. Mitgliederzuwachs, Landes-/Talentstützpunkte, Leistungssport-Anerkennungen). Finanziert aus Mitteln der Konzessionsabgabe nach dem Glücksspielgesetz.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Sportvereine, gemeinnützige Organisationen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Jährlich wiederkehrende Pauschalförderung pro Kalenderjahr; Antrag jährlich bis 15.
Ganzen Text zeigenJanuar des Zuschussjahres (Ausschlussfrist, § 4 Abs. 1 SportFG-AVO), Auszahlung bis 30. Juni des Zuschussjahres. Rechtsgrundlage Sportfördergesetz vom 18.12.2012 (konsolidierte, weiterhin gültige Fassung) und Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes, zuletzt geändert zum 01.01.2025.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
über den Landessportbund Sachsen-Anhalt e.
Ganzen Text zeigenV. (zuständige Stelle nach § 2 SportFG-AVO, elektronische Bestandserhebung/Vereinsdatenbank)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Angaben in der elektronischen Bestandserhebung (Vereinsdatenbank des Landessportbundes) nach den in Anlage 1 der SportFG-AVO vorgegebenen Kriterien, Stichtag 28. Februar des Zuschussjahres
  • Trainer-/Übungsleiter- bzw. Vereinsmanager-/Jugendleiterlizenz als Voraussetzung für die jeweilige Grundkomponenten-Position
Träger
Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Inneres und Sport), ausgeführt durch den Landessportbund Sachsen-Anhalt e.
Ganzen Text zeigenV. (Beleihung, § 2 SportFG-AVO)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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