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Projektförderung Amateurmusik – Landesmusikrat NRW

Landesmusikrat NRW e.V., finanziert über die Bezirksregierung Düsseldorf aus Landesmitteln der Breitenkulturförderung · Land Nordrhein-Westfalen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der Landesmusikrat NRW fördert aus Mitteln der Breitenkulturförderung des Landes qualitativ herausragende Musikprojekte der Amateurmusik: Aufführungen und Konzerte, Projekte mit Kindern/Jugendlichen bis 27 Jahre, interkulturelle Projekte, Zusammenarbeit von Amateur- und Profimusiker:innen sowie Aufführungen zeitgenössischer Musik.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform, kirchengemeinde
Wie viel
750 € bis 10.000 €
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Fördergrundsätze gültig für Projekte ab 01.01.2023 (zuletzt aktualisiert 18.01.2023).
Ganzen Text zeigenProjektzeitraum zwischen Zuwendungsbescheid (i. d. R. März) und Dezember des Kalenderjahres.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Original unterschriebener Antrag
  • Finanzierungsplan mit Eigenanteil (mind. 10 %)
  • Angabe der Amateurmusiker:innen-Beteiligung
Träger
Landesmusikrat NRW e.V., finanziert über die Bezirksregierung Düsseldorf aus Landesmitteln der Breitenkulturförderung

Weitere Programme für Kultur & Musik

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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