Projektförderung Amateurmusik – Landesmusikrat NRW
Landesmusikrat NRW e.V., finanziert über die Bezirksregierung Düsseldorf aus Landesmitteln der Breitenkulturförderung · Land Nordrhein-Westfalen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der Landesmusikrat NRW fördert aus Mitteln der Breitenkulturförderung des Landes qualitativ herausragende Musikprojekte der Amateurmusik: Aufführungen und Konzerte, Projekte mit Kindern/Jugendlichen bis 27 Jahre, interkulturelle Projekte, Zusammenarbeit von Amateur- und Profimusiker:innen sowie Aufführungen zeitgenössischer Musik.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, Initiativen ohne Rechtsform, kirchengemeinde
- Wie viel
- 750 € bis 10.000 €
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Fördergrundsätze gültig für Projekte ab 01.01.2023 (zuletzt aktualisiert 18.01.2023).
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Projektzeitraum zwischen Zuwendungsbescheid (i. d. R. März) und Dezember des Kalenderjahres. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Original unterschriebener Antrag
- Finanzierungsplan mit Eigenanteil (mind. 10 %)
- Angabe der Amateurmusiker:innen-Beteiligung
- Träger
- Landesmusikrat NRW e.V., finanziert über die Bezirksregierung Düsseldorf aus Landesmitteln der Breitenkulturförderung
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.