Projektförderung aus Lottomitteln für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
Staatskanzlei des Landes Brandenburg · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg vergibt jährlich Fördergelder aus Lottomitteln für mildtätige, soziale, kulturelle, sportliche und sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende Projekte.
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Gefördert werden ehrenamtliche Projekte, deren Verwirklichung im besonderen Landesinteresse liegt und die eine lebendige Bürgergesellschaft, soziale Teilhabe und demokratische Mitgestaltung stärken. - Wie viel
- ab 2.500 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Nur Projekte im laufenden Kalenderjahr förderfähig; Umsetzung muss bis Jahresende abgeschlossen sein.
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Jährlich wiederkehrend, keine festen Stichtage bekannt (Web-Stand 2026-07-17). - So stellt ihr den Antrag
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- Antragsstelle
- Formlose Anfrage per E-Mail an buero.mp@stk.brandenburg.de; Beratung durch die Koordinierungsstelle Ehrenamt, Tel. 0331 866-1008
- Diese Nachweise braucht ihr
- Formloses Anschreiben mit Projektvorstellung sowie Kosten- und Finanzierungsplan
- Träger
- Staatskanzlei des Landes Brandenburg (Ministerpräsident), Koordinierungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.