Projektförderung der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Abteilung Recht/Projektförderung · Land Sachsen-Anhalt
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Antrag online über das Förderportal
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung sozialer, kultureller und sonstiger gemeinnütziger Projekte in Sachsen-Anhalt (auch Sport) aus Lottomitteln: zwischen 2.500 und 75.000 Euro bei einem Fördersatz bis 50 Prozent.
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Anträge bis 15.000 Euro spätestens vier Monate, darüber sechs Monate vor Maßnahmebeginn über das Online-Portal. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Stiftungen, kirchengemeinde
- Wie viel
- 2.500 € bis 75.000 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufend; Antrag 4 Monate (bis 15.000 Euro) bzw. 6 Monate (über 15.000 Euro) vor Maßnahmebeginn.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Online-Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Träger
- Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Abteilung Recht/Projektförderung
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.