Projektförderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)
Stiftung Deutsches Hilfswerk · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Projektförderung für soziale Vorhaben gemeinnütziger Organisationen bundesweit in Deutschland, finanziert aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie.
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Förderfähig sind ausschließlich juristische Personen mit gemeinnütziger Rechtsform (z.B. eingetragener Verein, gGmbH, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Körperschaft des öffentlichen Rechts) und einem mit dem Deutschen Hilfswerk geteilten Satzungszweck — keine Einzelpersonen (auch nicht bei individuellen Notlagen), keine von öffentlicher Hand/gewerblichem Interesse/einer natürlichen Person dominierten Träger. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sozialer Projekte (bis zu 80% der Gesamtkosten, kein fester Höchstbetrag) sowie Erstausstattung (bis zu 50%, max. 300.000 €) und Bauprojekte (bis zu 33%, max. 300.000 €) — die beiden letztgenannten Förderlinien sind laut Träger aktuell (Stand Abruf 17.07.2026) bis auf Weiteres ausgesetzt. Ein Eigenmittelanteil von 10–20% wird je nach Förderangebot vorausgesetzt; Bewerbung ausschließlich online im Förderportal. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
- Zeitraum
- Zwei Vergabesitzungen pro Jahr, in denen der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk über eingereichte Bewerbungen entscheidet.
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Aktuell veröffentlichter Rhythmus (Stand Abruf 17.07.2026): bis 10.12.2026 Organisationsdaten einreichen; 02.11.–17.12.2026 Fördermittelbewerbung einreichen; Mai 2027 Entscheidung des Stiftungsvorstands; frühester Projektstart 01.06.2027. Förderangebote „Bau“, „Erstausstattung“ sowie „Bau und Erstausstattung“ sind aktuell bis auf Weiteres ausgesetzt. Es ist nur eine Bewerbung pro Trägerorganisation je Runde möglich; Organisationen, die in der ersten Förderrunde 2026 (Vorstandssitzung Mai 2026) bereits eine Förderung erhalten haben, können keine weitere Bewerbung einreichen (Ausnahme: Förderangebote QE II + IV). - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Telefonische Sprechstunde des Projektförderungs-Teams: Di 09:30–12:00 Uhr und Do 14:00–16:30 Uhr.
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Kontakt sonst über die Kontaktseite der Stiftung (fernsehlotterie.de/Stiftung/kontakt-zur-stiftung). - Diese Nachweise braucht ihr
- Gemeinnützigkeitsnachweis (z.B. Freistellungsbescheid vom Finanzamt) mit gemeinsamem Satzungszweck laut Satzung des DHW
- Aktueller Registerauszug (nicht älter als 6 Monate) mit vertretungsberechtigten Personen
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag ohne generelle Befreiung von §181 BGB
- Für gGmbH/gUG: Übersicht der Stammkapitalanteile ohne beherrschenden Einfluss einer Einzelperson oder nicht-gemeinnützigen Organisation
- Für Kirchen/Körperschaften des öffentlichen Rechts: abweichende Unterlagen nach Rücksprache
- Stellungnahme der zuständigen Kommune/Fachbehörde (inkl. Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln)
- Separater Nachweis zur Einwerbung von Eigenmitteln
- Mietvertrag der Organisation
- Unterschriebenes PDF der Bewerbung (von vertretungsberechtigten Personen)
- Träger
- Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie gGmbH)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.