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Projektförderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)

Stiftung Deutsches Hilfswerk · Bund

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Projektförderung für soziale Vorhaben gemeinnütziger Organisationen bundesweit in Deutschland, finanziert aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind ausschließlich juristische Personen mit gemeinnütziger Rechtsform (z.B. eingetragener Verein, gGmbH, Stiftung des bürgerlichen Rechts, Körperschaft des öffentlichen Rechts) und einem mit dem Deutschen Hilfswerk geteilten Satzungszweck — keine Einzelpersonen (auch nicht bei individuellen Notlagen), keine von öffentlicher Hand/gewerblichem Interesse/einer natürlichen Person dominierten Träger. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sozialer Projekte (bis zu 80% der Gesamtkosten, kein fester Höchstbetrag) sowie Erstausstattung (bis zu 50%, max. 300.000 €) und Bauprojekte (bis zu 33%, max. 300.000 €) — die beiden letztgenannten Förderlinien sind laut Träger aktuell (Stand Abruf 17.07.2026) bis auf Weiteres ausgesetzt. Ein Eigenmittelanteil von 10–20% wird je nach Förderangebot vorausgesetzt; Bewerbung ausschließlich online im Förderportal.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
Zeitraum
Zwei Vergabesitzungen pro Jahr, in denen der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk über eingereichte Bewerbungen entscheidet.
Ganzen Text zeigenAktuell veröffentlichter Rhythmus (Stand Abruf 17.07.2026): bis 10.12.2026 Organisationsdaten einreichen; 02.11.–17.12.2026 Fördermittelbewerbung einreichen; Mai 2027 Entscheidung des Stiftungsvorstands; frühester Projektstart 01.06.2027. Förderangebote „Bau“, „Erstausstattung“ sowie „Bau und Erstausstattung“ sind aktuell bis auf Weiteres ausgesetzt. Es ist nur eine Bewerbung pro Trägerorganisation je Runde möglich; Organisationen, die in der ersten Förderrunde 2026 (Vorstandssitzung Mai 2026) bereits eine Förderung erhalten haben, können keine weitere Bewerbung einreichen (Ausnahme: Förderangebote QE II + IV).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Telefonische Sprechstunde des Projektförderungs-Teams: Di 09:30–12:00 Uhr und Do 14:00–16:30 Uhr.
Ganzen Text zeigenKontakt sonst über die Kontaktseite der Stiftung (fernsehlotterie.de/Stiftung/kontakt-zur-stiftung).
Diese Nachweise braucht ihr
  • Gemeinnützigkeitsnachweis (z.B. Freistellungsbescheid vom Finanzamt) mit gemeinsamem Satzungszweck laut Satzung des DHW
  • Aktueller Registerauszug (nicht älter als 6 Monate) mit vertretungsberechtigten Personen
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag ohne generelle Befreiung von §181 BGB
  • Für gGmbH/gUG: Übersicht der Stammkapitalanteile ohne beherrschenden Einfluss einer Einzelperson oder nicht-gemeinnützigen Organisation
  • Für Kirchen/Körperschaften des öffentlichen Rechts: abweichende Unterlagen nach Rücksprache
  • Stellungnahme der zuständigen Kommune/Fachbehörde (inkl. Negativbescheid zu öffentlichen Mitteln)
  • Separater Nachweis zur Einwerbung von Eigenmitteln
  • Mietvertrag der Organisation
  • Unterschriebenes PDF der Bewerbung (von vertretungsberechtigten Personen)
Träger
Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie gGmbH)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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