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Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung Berlin

Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin · Land Berlin

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der Beauftragte für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beim Berliner Senat fördert Projekte, die Dialog und Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stärken, ihre mediale Sichtbarkeit erhöhen oder Räume für kleinere Gemeinschaften sichern.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zivilgesellschaftliche Akteure in Kooperation mit ihnen.
Wer kann beantragen
kirchengemeinde, verband, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Förderzeitraum Haushaltsjahre 2027–2029.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Verwendungsnachweis nach Projektende
Träger
Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin – Beauftragter für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Weitere Programme für Glaube & Gemeinschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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