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Richtlinie 2.6.1 – Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung

LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) fördert neue Vorhaben von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe, Diversität, bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung, Gesundheit oder nachhaltige Entwicklung im Sport stärken.
Ganzen Text zeigenFörderung gestaffelt nach Projektgröße von Einzelaktionen bis Großprojekten.
Wer kann beantragen
Sportvereine, eingetragene Vereine, Dachverbände
Wie viel
bis 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie gültig 01.01.2026–31.12.2029. Staffelung: bis 1.000 € für Einzelaktionen/neue regelmäßige Sportangebote, bis 3.000 € für Kleinprojekte, bis 100.000 € für Großprojekte mit Förderzeitraum bis zu 3 Jahren.
Antragsstelle
über den LandesSportBund Niedersachsen e.V.; vom LSB vorgegebene Antragsform (konkreter Einreichungskanal in der Richtlinie selbst nicht genannt)
Träger
LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

Weitere Programme für Sport & Bewegung →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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