Richtlinie 2.6.1 – Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung
LandesSportBund Niedersachsen e.V. · Land Niedersachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) fördert neue Vorhaben von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden, die gesellschaftlichen Zusammenhalt, Teilhabe, Diversität, bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung, Gesundheit oder nachhaltige Entwicklung im Sport stärken.
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Förderung gestaffelt nach Projektgröße von Einzelaktionen bis Großprojekten. - Wer kann beantragen
- Sportvereine, eingetragene Vereine, Dachverbände
- Wie viel
- bis 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie gültig 01.01.2026–31.12.2029. Staffelung: bis 1.000 € für Einzelaktionen/neue regelmäßige Sportangebote, bis 3.000 € für Kleinprojekte, bis 100.000 € für Großprojekte mit Förderzeitraum bis zu 3 Jahren.
- Antragsstelle
- über den LandesSportBund Niedersachsen e.V.; vom LSB vorgegebene Antragsform (konkreter Einreichungskanal in der Richtlinie selbst nicht genannt)
- Träger
- LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.