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Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften

Staatskanzlei des Saarlandes · Land Saarland

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Was gefördert wird

Wofür
Projektförderung für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, keine wirtschaftlichen sondern gemeinnützige Zwecke verfolgen, oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten stehen.
Ganzen Text zeigenFörderfähig sind u.a. Vereinsjubiläen, Vereinsausflüge/Bildungsfahrten, Instrumenten- und Notenbeschaffung, Trainingsbekleidung/-ausrüstung, Konzerte, Schüler-/Jugendprojekte, Sportveranstaltungen, Dorf-/Pfarrfeste, soziale Projekte sowie Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen/Gedenkstätten.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform, Einzelpersonen
Wie viel
bis 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in Kraft seit 1. Mai 2024, außer Kraft am 30.
Ganzen Text zeigenApril 2029. Antragstellung laufend möglich, Projektlaufzeit i.d.R. identisch mit dem Haushaltsjahr.
Antragsstelle
Antragstellung formlos elektronisch über das Onlineportal www.saarland.de/ehrenamtsfoerderung-antrag; alternativ Antragsformular per E-Mail an zuwendungen-stk@staatskanzlei.saarland.de anfordern oder postalisch an Staatskanzlei des Saarlandes, Referat A/2, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken senden.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Bezeichnung des Projektträgers
  • Beschreibung des Projekts
  • Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten beantragten Förderzeitraum
Träger
Staatskanzlei des Saarlandes

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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