Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften
Staatskanzlei des Saarlandes · Land Saarland
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Was gefördert wird
- Wofür
- Projektförderung für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, keine wirtschaftlichen sondern gemeinnützige Zwecke verfolgen, oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten stehen.
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Förderfähig sind u.a. Vereinsjubiläen, Vereinsausflüge/Bildungsfahrten, Instrumenten- und Notenbeschaffung, Trainingsbekleidung/-ausrüstung, Konzerte, Schüler-/Jugendprojekte, Sportveranstaltungen, Dorf-/Pfarrfeste, soziale Projekte sowie Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen/Gedenkstätten. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform, Einzelpersonen
- Wie viel
- bis 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft seit 1. Mai 2024, außer Kraft am 30.
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April 2029. Antragstellung laufend möglich, Projektlaufzeit i.d.R. identisch mit dem Haushaltsjahr. - Antragsstelle
- Antragstellung formlos elektronisch über das Onlineportal www.saarland.de/ehrenamtsfoerderung-antrag; alternativ Antragsformular per E-Mail an zuwendungen-stk@staatskanzlei.saarland.de anfordern oder postalisch an Staatskanzlei des Saarlandes, Referat A/2, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken senden.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Bezeichnung des Projektträgers
- Beschreibung des Projekts
- Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten beantragten Förderzeitraum
- Träger
- Staatskanzlei des Saarlandes
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.