Richtlinie zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements (Freiwilligenagenturen, LAGFA Niedersachsen, Freiwilligenakademie, Lotsen-Qualifizierung)
Niedersächsisches Ministerium für Soziales · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS) zur Stärkung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements: Einrichtung und Betrieb von Freiwilligenagenturen inkl. deren Einzelprojekten, Betrieb der Geschäftsstellen von LAGFA Niedersachsen e.
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V. und Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. sowie Qualifizierung von Integrations- und Engagementlotsinnen/-lotsen. Zuwendungsempfänger sind laut Richtlinie zwar allgemein „natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements tätig sind" — faktisch richtet sich das Programm aber an bestehende oder neu zu gründende Freiwilligenagenturen sowie an die zwei namentlich benannten Dachorganisationen LAGFA Niedersachsen e. V. und Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V., nicht an beliebige Einzelvereine ohne Bezug zur Engagement-Infrastruktur. Förderplätze für Freiwilligenagenturen sind regional gedeckelt (eine je kreisfreier Stadt/Landeshauptstadt Hannover/Stadt Göttingen, bis zu vier je Landkreis bzw. Region Hannover). - Wer kann beantragen
- Dachverbände, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anträge sind jährlich bis zum 30. November für das jeweils folgende Kalenderjahr zu stellen (Ausschlussfrist); Bewilligung erfolgt maximal für das Kalenderjahr der Antragstellung.
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Die Richtlinie (Erl. d. MS v. 10./24.11.2021) ist bis 31.12.2026 befristet — laut Quellen-Manifest (Stand 10.07.2026) ist eine Nachfolgeregelung noch nicht auffindbar, Antragsformulare könnten ab 2027 veraltet sein. - Antragsstelle
- Antragstellung direkt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1, 31134 Hildesheim; Antragsvordrucke werden auf www.soziales.niedersachsen.de bereitgestellt.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Einfacher Verwendungsnachweis (Vordruck, für Freiwilligenagenturen und Lotsen-Qualifizierung)
- Personalbogen
- Anlage 1 zum Verwendungsnachweis
- Nachweis fiktiver Ausgaben bei unentgeltlichen Eigenleistungen (sofern angesetzt)
- Statistikbogen im Rahmen der Wirkungskontrolle
- Träger
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales (MS) / Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS), Domhof 1, 31134 Hildesheim
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.